CLICK&MEET und aktuelle Covid-19 Regelungen
Hier erfahrt ihr Aktuelles zu COVID 19 und wie wir damit umgehen
Das CLICK & MEET System ist derzeit in folgenden Filialen zugelassen:
Bad Driburg, Bad Lauterberg, Einbeck, Fritzlar, Münster-Hiltrup, Nordheim, Osterode, Telgte, Werne, Springe, Sendenhorst
Öffnungszeiten:
- 10:00 Uhr - 12:30 Uhr
- 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Es darf nur ein Kunde, eine halbe Stunde bedient werden.
Wenn der QR Code nicht funktioniert, nutzen Sie direkt diese Nummer: 01573 4560285 um mit uns über WhatsApp einen Termin auszumachen.
Dabei unterliegen und agieren wir unter folgenden Gesetzgebungen:
§ 11 Abs. 3: Beim Betrieb von nicht in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. Zutritt dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 erhalten.
Unter einfacher Rückverfolgbarkeit versteht § 4a: Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Person alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer und so weiter) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.
Zur Möglichkeit weiterer Öffnungsregelungen heißt es in § 16 Abs 3: Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular oder chatten Sie direkt mit uns über den Facebook Messenger, unten rechts.